Bürgerschaft lehnt AfD-Antrag zum neuen Wahlverfahren ab / Kruse: „Etablierte Parteien im Blockade-Modus“

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In der gestrigen Bürgerschaftssitzung wurde der AfD-Antrag „Neues Wahlverfahren zur Hamburgischen Bürgerschaft“ (Drucksache 21/8895) von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Der Antrag sollte als Diskussionsgrundlage für den zuständigen Verfassungs- und Bezirksausschuss dienen.

Dazu der Fraktionsvorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Prof. Dr. Jörn Kruse:
„Die AfD-Fraktion hätte sich gewünscht, dass der Antrag zumindest in den zuständigen Verfassungs- und Bezirksausschuss überwiesen wird, aber leider befinden sich die etablierten Parteien weiterhin im Blockade-Modus.

Dabei ist die Zielsetzung aller vertretenden Fraktionen in der Bürgerschaft gleich: Die Demokratie muss für die Menschen erfahrbarer, nachvollziehbarer und verständlicher werden. Die AfD-Fraktion wollte mit ihrem Antrag einen Beitrag zur längst überfälligen Wahlverfahrens-Diskussion leisten. Denn SPD und CDU haben sich lange genug in Sonntagsreden geübt, Taten müssen endlich folgen.“