Brandanschläge auf Flüchtlingsheime: AfD kritisiert Rot-Grün für desaströse Informationspolitik

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Hamburg, 21.10.2016 – Im Hamburger Stadtteil Neuenfelde ist am 28.09.2016 nach Polizeiangaben eine Flüchtlingsunterkunft von Bewohnern in Brand gesetzt worden. Die AfD-Fraktion fragte den Senat anschließend, wie viele Brandanschläge auf Flüchtlingsheime seit 2015 verübt wurden und welche Personen mit Flüchtlingshintergrund oder welche anderen Personen mit politischen Hintergründen diese verübt hatten (Drucksache 21/6207).

Ergebnis: Der Senat ist nicht in der Lage, dem Parlament mitzuteilen, wie viele Brandanschläge auf Flüchtlingsunterkünfte seit 2015 in Hamburg verübt wurden, weil diese statistisch nicht erfasst würden. Lediglich eine Sache kann der Senat ausschließen: Branddelikte mit einem rechtsextremistischen Hintergrund hat es in diesem Zeitraum nicht gegeben. Dazu erklärt der AfD-Bürgerschaftsabgeordnete Dr. Alexander Wolf:

„Es ist ein Armutszeugnis, wenn der Senat nicht in der Lage ist, dem Parlament und der Öffentlichkeit mitzuteilen, wie viele Flüchtlingsheime in Hamburg seit 2015 vorsätzlich in Brand gesetzt wurden. Das verwundert besonders, weil SPD- und Grünen-Politiker in der Bürgerschaft immer sehr schnell bei der Hand sind, AfD-Politiker als geistige Brandstifter zu bezeichnen. Man fragt sich, auf welcher faktischen Grundlage dieser Vorwurf basiert. Für Hamburg jedenfalls scheint diese auch ansonsten nicht belegbare These nachweislich ausgeschlossen.“

Wolf zeigt sich erleichtert, dass es keine rechtsgerichteten Anschläge auf Hamburger Asylheime gegeben hat: „Das ist besonders vor dem Hintergrund der Asyl- und Flüchtlingskrise seit dem letzten Sommer eine erfreuliche Entwicklung in Hamburg. Harte Kritik an der Flüchtlingspolitik ist legitim und erforderlich, sie darf sich aber nicht gegen Flüchtlinge und Migranten selbst richten.“

„Dennoch“, so Wolf, „haben Hamburger Asylunterkünfte nachweislich gebrannt, wie der erst kürzlich geschehene Fall in Neuenfelde zeigt. Wir wollen vom Senat deshalb endlich wissen, wer und aus welchen Gründen diese Brände gelegt hat. Schließlich handelt es sich bei der Brandstiftung von Gebäuden, in denen Menschen wohnen, um besonders verachtenswerte Straftaten. In einer Großen Schriftlichen Anfrage werden wir den Senat auffordern, die Akten zu den Brandanschlägen notfalls händisch auszuwerten.“