Verfassungsschutz will AfD-Bürgerschaftsrede untersuchen / Nockemann: „Versuch einer Zensur“ / Wolf: „Politisch instrumentalisiert“

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Verfassungsschutzchef Torsten Voß und Innensenator Andy Grote (SPD)

Der Leiter des Hamburger Verfassungsschutzes Thorsten Voß hat gegenüber dem NDR erklärt, der Verfassungsschutz befasse sich nun mit der vergangenen Bürgerschaftsrede des AfD-Fraktionschefs Dr. Alexander Wolf. Hintergrund ist eine Rede zur Regierungserklärung (Textform) des Ersten Bürgermeisters, in der im Zuge einer verfassungsrechtlichen Argumentation die neuen weitreichenden Corona-Einschränkungen und das Infektionsschutzgesetz problematisiert wurden.

Dazu der Vorsitzende Dirk Nockemann:
„Erneut zeigt der Verfassungsschutzchef seine politische Motivation, in dem er sich anmaßt, eine Plenardebatte zu kommentieren und zu bewerten. Hiermit soll die AfD-Fraktion eingeschüchtert und diskreditiert werden – das ist der Versuch einer Zensur und unerträglich! Herr Voß übersteigt damit seine Kompetenzen als Verfassungsschutzleiter. Nicht die AfD relativiert den Nationalsozialismus, sondern durch permanente Zuschreibung von Kampfbegriffen wie „Nazi“ und „Rechtsextremist“ wird der NS verharmlost. Parallelen zwischen einer demokratischen Partei und dem NS zu ziehen, verbieten sich in jeder Hinsicht! Wir fordern den Verfassungsschutzleiter dazu auf, unverhältnismäßige Angriffe auf die AfD zu unterlassen!“

Der Vorsitzende Dr. Alexander Wolf:
„Einmal mehr offenbart sich der Verfassungsschutz als politisch instrumentalisierte Behörde. In meiner Rede habe ich ganz sachlich juristisch argumentiert und davor gewarnt, dass nicht zu viel Macht vom Parlament auf die Exekutive verlagert werden darf. Der VS-Chef maßt sich an, die Rede eines gewählten Oppositionspolitikers zu kommentieren – das ist ein Skandal. Der Verfassungsschutz soll Brandmelder, nicht Brandstifter sein. Wir werden auch rechtlich gegenüber Herrn Voß vorgehen!“