Verfassungsschutz darf AfD nicht mehr als Prüffall bezeichnen / Nockemann: „Sieg für die Demokratie“ / Wolf: „Krachende Niederlage für den Verfassungsschutz“

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Die AfD darf vom Bundesamt für Verfassungsschutz nicht mehr als „Prüffall“ bezeichnet werden. Das entschied das Verwaltungsgericht Köln in einer einstweiligen Anordnung.

Dazu der Landesvorsitzende der Hamburger AfD Dirk Nockemann:
„Die AfD ist – ohne Wenn und Aber – eine Rechtsstaatspartei und steht auf dem Boden des Grundgesetzes. Das haben die Richter in Köln heute eindrucksvoll bestätigt. Ihr Urteil ist auch ein Sieg für die Demokratie. Die politisch motivierte Instrumentalisierung des Verfassungsschutzes gegen die AfD ist damit vorerst gescheitert.“

Dazu der Vorsitzende der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft Dr. Alexander Wolf:
„Die krachende Niederlage für den Verfassungsschutz ist ein guter Tag für unsere Demokratie. Präsident Haldenwang hat sich und seine Behörde politisch instrumentalisieren lassen. Durch diesen Verzweiflungsakt der Altparteien sollte die AfD nachhaltig beschädigt werden. Gut, dass wir in einem Rechtsstaat leben.“