Umstrittene Sexualerzieherin an Hamburger Schule

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AfD mahnt Schulbehörde zur strikten Durchsetzung der geltenden Jugendschutzbestimmungen

„Das ist ein ernster politischer Vorgang. Einerseits weist die Hamburger Schulbehörde die Lehrkräfte völlig zu Recht darauf hin, das umstrittene Buch der Sexologin Ann-Marlene Henning („Make Love“) aufgrund der pornografischen Bilder und Erzählungen nicht im Unterricht einzusetzen. Andererseits lässt die Behörde den Hamburger Schulen Freiraum bei der Entscheidung, Frau Henning als Expertin zur Ergänzung der schulischen Sexualerziehung – wie an der Stadtteilschule Walddörfer geschehen – mit ihren umstrittenen Inhalten auftreten zu lassen. Diese Praxis ist vor dem Hintergrund der geltenden Jugendschutzbestimmungen rechtlich höchst fragwürdig und politisch unsäglich“, sagt der Jurist und schulpolitische Sprecher der AfD-Fraktion in der Hamburgischen Bürgerschaft, Dr. Alexander Wolf.

Wolf reagiert damit auf die Antwort des Senats auf eine Schriftliche Kleine Anfrage (Drucksache 21/3611), in der die Behörde für Schule und Berufsbildung den Auftritt der Sexologin Frau Henning mit der nach dem Hamburger Schulgesetz geltenden Schulautonomie rechtfertigt. Demnach können Hamburger Schulen in Eigenverantwortung eigene inhaltliche Schwerpunkte setzen, die Art der Unterrichtsgestaltung festlegen und die Auswahl von externen Referenten zur Vertiefung der Unterrichtsinhalte selbst bestimmen. Das gelte auch für die Sexualerziehung, so die Antwort des Senats.

„Nach Berichten von Teilnehmern“, führt Wolf aus, „soll Frau Henning während ihres Vortrages an der Stadtteilschule Walddörfer ihr Buch mit den umstrittenen Grafiken ausgelegt und einige sehr schambehaftete Äußerungen zu diversen Sexualpraktiken getätigt haben. Ich meine, hier muss die zuständige Schulaufsicht eine strikte Kontrolle ausüben und die Durchsetzung der Jugendschutzbestimmungen gewährleisten. Das gilt auch für den Fall, dass die Veranstaltung mit Frau Henning unter Einbeziehung der Eltern organisiert und durchgeführt wurde“.

Abseits von der rechtlichen Bewertung des Falles plädiert Wolf für eine altersgerechte und sensible Aufbereitung sexualerzieherischer Inhalte im Unterricht, in denen Kinder und Jugendliche nicht mit pornografischen Bildern oder vulgären Beschreibungen diverser Sexpraktiken konfrontiert werden. „Auch Kinder haben ein Recht auf Scham“, so Wolf.